Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 2
53175 Bonn
Telefon: 0228-3077-0
Telefax: 0228-3077-160
Die für die Zahlung der Löhne und Vergütungen wichtigen Änderungen sind dem Arbeitgeber mitzuteilen.
wie zum Beispiel:
Diese Mitteilungen sind schriftlich an Ihre personalführende Dienststelle zu senden und zu unterschreiben.
Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Seite "Vordrucke im Überblick".