Veränderungen mitteilen

Die für die Zahlung der Löhne und Vergütungen wichtigen Änderungen sind dem Arbeitgeber mitzuteilen.

wie zum Beispiel:

  • Änderung der Bankverbindung
  • Änderung der Anschrift
  • Änderung des Familienstandes
  • Geburt eines Kindes
  • Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt.

Diese Mitteilungen sind schriftlich an Ihre personalführende Dienststelle zu senden und zu unterschreiben.

Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Seite "Vordrucke im Überblick".



Opa mit Kind am arbeiten