Übersicht

Übersicht über das Tarifwerk des BEV
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Rechtliche Grundlagen

Die Tarifautonomie ist in § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen geregelt, in dem es ausdrücklich heißt, dass die Vergütungen, Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens durch Tarifverträge geregelt werden, die mit den zuständigen Gewerkschaften zu schließen sind.

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Ordner

Tarifwerk

Als Tarifverträge existieren beim BEV - zusammengefasst als Druckschriften - :

  • Tarifvertrag für die Angestellten (West): AnTV (DS 185)
  • Tarifvertrag für die Angestellten im Beitrittsgebiet: AnTV-Ost (DS 185-O)
  • Lohntarifvertrag für die Arbeiter (West): LTV (DS 186)
  • Lohntarifvertrag für die Arbeiter im Beitrittsgebiet: LTV-O (DS 186-O) 
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Bahnmitarbeiter

Dienstüberlassungsverträge (DÜV)

Die zur Zeit 63 Angestellten und 3.115 Arbeiter des Bundeseisenbahnvermögens sind zum überwiegenden Teil im Rahmen von Dienstleistungsüberlassungsverträgen (DÜV) in den Bereichen Bahn-Sozialwerk, Bus, Bahnreinigung, Schiffsdienst und Gleisbau tätig.

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Münzen