Ob sich Ihr Kind z. B. in Schul- oder Berufsausbildung befindet, sich um einen Studienplatz bewirbt, arbeitslos ist oder wegen fehlendem Ausbildungsplatz seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Welchen Antrag Sie benötigen und welche Nachweise vorzulegen sind - wir haben alles für Sie auf der nächsten Seite vorbereitet.
Ihre Familienkasse prüft dann in Ihrem Fall, ob ein Anspruch auf Kindergeld und/oder andere kinderbezogene Leistungen besteht.
Mehr zum Thema Kinder