Pflegekinder

Auch für Pflegekinder kann Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen gezahlt werden. Als Kinder können berücksichtigt werden: Pflegekinder, mit denen der Antragsteller durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band verbunden ist, sofern er sie in seinen Haushalt aufgenommen hat und zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält. Welche Anträge, Formulare und Nachweise dabei auszufüllen sind, haben wir auf dieser Seite für Sie vorbereitet. Die Familienkasse entscheidet über den Anspruch auf Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen.

Vorzulegende Nachweise:

a) Geburtsurkunde

b) Pflegeerlaubnis des Jugendamtes