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Kindergeld kann auch dann gezahlt werden, wenn Ihr Kind eigene Einkünfte und Bezüge hat - nähere Erklärungen zu Einkünften und Bezüge finden Sie in unserem Merkblatt "Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen" , Pkt. 4.6, Seiten 15 bis 19.
Jedoch dürfen die Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag von jeweils 7.188 € brutto im Kalenderjahr 2002 und 2003 nicht überschreiten; ab dem Jahr 2004 gilt der Grenzbetrag von 7.680 €. Ab dem Jahr 2010 gilt ein Grenzbetrag in Höhe von 8004 €.
Ist Kindergeld festgesetzt worden, so hat die Familienkasse während des Kindergeldbezugs jährlich die Höhe der Einkünfte und Bezüge zu überprüfen. Die Formulare für Erklärung zu den Einkünften und Bezügen und die Erklärung zu den Werbungskosten werden Ihnen von der Familienkasse zugesandt.
Die Überprüfung durch die Familienkasse entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Verpflichtung, für den Anspruch auf Kindergeld und die anderen kinderbezogenen Leistungen bedeutsame Änderungen unverzüglich anzuzeigen (s. dazu auch "Veränderungen anzeigen").