Informationen zur Angestelltenvergütung

Die Vergütung besteht aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag.

Die Eingruppierung der Angestellten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des Tarifvertrages für die Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens.

Die Höhe des Ortszuschlages richtet sich nach der Tarifklasse, der die Vergütungsgruppe des Angestellten zugeteilt ist und nach der Stufe, die den Familienverhältnissen des Angestellten entspricht.

Die Bezüge werden für den Kalendermonat berechnet und am 15. eines jeden Monats (Zahltag) für den laufenden Monat gezahlt.


Des weiteren wird die Abrechnung der Löhne und Gehälter für die Arbeiter und Angestellten der Stiftung Bahnsozialwerk, der Stiftung Eisenbahnwaisenhort und der Eisenbahnunfallkasse durchgeführt. Hierbei finden die entsprechenden tariflichen Bestimmungen Anwendung.



Bahngleise