Info und Anforderung Lohnsteuerkarte

 

Die Ausstellung der Lohnsteuerkarten erfolgte aufgrund der geltenden Gesetzeslage letztmalig für das Kalenderjahr 2010. Vorgesehen war, dass die Finanzverwaltung den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale, die derzeit auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte enthalten sind, ab 2012 elektronisch zum Abruf bereitstellt. Da diese Zeitvorgabe von der Finanzverwaltung nicht eingehalten werden konnte, wurde die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) inzwischen auf das Jahr 2013 verschoben.

In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. Dezember 2011 wird deshalb geregelt, dass die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für das Jahr 2012 ihre Gültigkeit behält und erst ab dem Jahr 2013 durch das elektronische Verfahren ersetzt wird.

Für das Kalenderjahr 2012 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte des Kalenderjahres 2010 sind somit auch für 2012 gültig und zwar grundsätzlich einschließlich der gegebenenfalls eingetragenen Kinderfreibeträge und/oder sonstigen Freibeträge.

Ab dem Kalenderjahr 2011 ist die Zuständigkeit zur Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale auf die Finanzämter übergegangen.

Sollten Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für das Jahr 2012 nicht mehr zutreffend sein oder sollen sie aus anderen Gründen geändert werden, muss der Arbeitnehmer die Änderungen bei seinem Wohnstättenfinanzamt beantragen. Das Wohnsitzfinanzamt stellt über die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

Sind die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2012 weiterhin richtig, braucht der Arbeitnehmer nichts zu veranlassen. Diese Daten werden weiterhin bei der Entgeltabrechnung verwendet.

 



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