Die Zuständigkeit der Dienststelle Ost erstreckt sich auf die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Zuständigkeit der BEV-Dienststelle Mitte erstreckt sich über die Bundesländer Hessen und Saarland sowie einen Großteil des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle West erstreckt sich im wesentlichen auf die Bezirke der ehemaligen Bundesbahndirektionen Köln und Essen in Nordrhein-Westfalen.
Die Zuständigkeit der BEV- Dst Südwest erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Landes Baden-Württemberg, auf Teile von Bayern, Rheinland - Pfalz und das Saarland.