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Private Altersvorsorge (Riester-Rente): Voraussetzung der staatlichen Förderung (Zulage bzw. Sonderausgabenabzug) bei Versorgungsempfängern.
Mit Inkrafttreten des Eigenheimrentengesetzes (EigRentG) wurde der lt. § 10a Abs. 1 S.4 EStG berechtigte Personenkreis ab 01.01.2008 u. a. auf die Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erweitert.
Bezieher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit haben gemäß § 79 in Verbindung mit § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) einen Anspruch auf staatliche Zulage zur Riester-Rente bzw. Sonderausgabenabzug im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens. Dieser Anspruch erlischt jedoch mit dem Tag der Vollendung des 67. Lebensjahres.
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