Die Aufgaben Kindergeld sowie familien-und kinderbezogene Leistungen erledigt die Familienkasse des BEV mit Sitz in Frankfurt und Beschäftigten an den Dienstorten Hamburg, Hannover, Essen, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München.
In ihrer Stellung als Bundesfinanzbehörden sorgen sie dafür, dass Ihre Ansprüche auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt werden. In ihrer Stellung als BEV-Behörde sorgen sie zudem dafür, dass Ihre vom Kindergeldanspruch abhängigen familienbezogenen (ehegatten- und kinderbezogenen) Bezügeansprüche erfüllt werden.
Dabei werden jeden Monat kinderbezogene Leistungen (Kindergeld und kinderbezogene Bezügeanteile) für durchschnittlich 37.000 Kinder an rd. 24.000 Berechtigte ausgezahlt. Näheres über die gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen und die Form der Beantragung erfahren Sie auf der nächsten Seite.
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