Ihr Kind ist noch keine 18 Jahre alt? Sie sind Deutscher und Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und grundsätzlich auch Kindergeldberechtigter im Sinne des § 62 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Familienkassen prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen haben! Sie können sich hier alle nötigen Vordrucke herunterladen - diese ausfüllen und an uns senden! Näheres dazu finden Sie auf unseren nächsten Seiten!
Zusatz für unsere ausländischen Mitarbeiter/innen: Für unsere ausländischen Mitarbeiter/innen ist nicht das Bundeseisenbahnvermögen, sondern das örtliche Arbeitsamt, in dessen Bezirk der bzw. die Berechtigte wohnt, zuständig.
Mehr zum Thema Für Kinder unter 18 Jahren