Beantragung von Kindergeld

Vater mit Kind

Für Kinder unter 18 Jahren

Ihr Kind ist noch keine 18 Jahre alt? Sie sind Deutscher und Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland? Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und grundsätzlich auch Kindergeldberechtigter im Sinne des § 62 Einkommensteuergesetz (EStG).

Die Familienkassen prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen haben! Sie können sich hier alle nötigen Vordrucke herunterladen - diese ausfüllen und an uns senden! Näheres dazu finden Sie auf unseren nächsten Seiten!

Zusatz für unsere ausländischen Mitarbeiter/innen: Für unsere ausländischen Mitarbeiter/innen ist nicht das Bundeseisenbahnvermögen, sondern das örtliche Arbeitsamt, in dessen Bezirk der bzw. die Berechtigte wohnt,  zuständig.

Mehr zum Thema Für Kinder unter 18 Jahren
Frau beim trinken

Für Kinder über 18 Jahren

Ihr Kind ist bereits 18 Jahre oder älter? Dann haben Sie unter Umständen trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld und andere kinderbezogene Leistungen. Es kommt auf verschiedene Faktoren an - welche, das erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Mehr zum Thema Für Kinder über 18 Jahren